Lebenslagen
     Leben mit einer Behinderung
          1. Grad der Behinderung

Merkzeichen 1. Klasse

Dieses Merkzeichen kommt nur für Schwerkriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz und für Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 70 Prozent in Betracht.

Die Benutzung der ersten Wagenklasse mit Fahrausweis für die zweite Klasse setzt voraus, dass der gesundheitliche Zustand oder die Behinderung bei Reisen ständig eine Unterbringung in der ersten Wagenklasse erfordert.